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StuB Nr. 21 vom Seite 978

Bilanzielle Behandlung von langfristigen Vermögenswerten

– Der ED 4 „Disposal of Non-current Assets and Presentation of Discontinued Operations” –

von Prof. Dr. Henning Zülch, Clausthal-Zellerfeld
Die Kernthesen:
  • Ein entscheidendes Signal der verstärkten Harmonisierungsbestrebungen seitens des IASB und des FASB hinsichtlich einheitlicher globaler Rechnungslegungsnormen wird mit ED 4 gesetzt.

  • Eine neue Kategorie von Vermögenswerten wird mit zur Veräußerung bestimmten langfristigen Vermögenswerten geschaffen.

  • Die Berichterstattungspflichten über aufzugebende Geschäftsbereiche werden zeitlich nach hinten verlagert und sachlich ausgedehnt.

I. Vorbemerkungen

Mit ED 4 veröffentlichte der IASB am einen Standardentwurf, der sich mit der bilanziellen Behandlung von langfristigen Vermögenswerten, die zum Verkauf stehen, und aufzugebenden Geschäftsbereichen befasst. Mit diesem Standardentwurf sollen die bisherigen Vorschriften für die notwendigen Angaben und Darstellungsformate bei der Aufgabe von Geschäftsbereichen nach IAS 35 (Discontinuing Operations) abgelöst werden.

Der Standardentwurf ED 4 geht zurück auf den im August 2001 vom FASB veröffentlichten SFAS 144 (Accounting for the Impairment or Disposal of Long-lived Assets) und ist das Ergebnis des gemeinsamen Bemühens von IASB und FASB, divergierende Rechnungslegungsvorschriften in beiden Rechnungslegungskreisen, welche kurzfristig und...

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