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Das steuerliche Einlagekonto: Überblick über das zu den §§ 27, 28 KStG 2002
Welche Abgänge werden beim steuerlichen Einlagekonto unterschieden?
Werden vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen, die ihre Ursache nicht in der Auflösung von vorvertraglichen Kapitalrücklagen haben, ebenfalls von § 27 Abs. 6 KStG erfasst?
Wie erfolgt die steuerliche Behandlung beim Anteilseigner?
I. Einführung
Gegenstand der folgenden Erörterung ist das , welches zum einen das steuerliche Einlagekonto und zum anderen den sog. Sonderausweis – zwei schon aus dem alten Recht bekannte Rechengrößen – erläutert. Nicht Bestandteil des BMF-Schreibens und damit auch nicht der nachfolgenden Ausführungen sind Kapitalveränderungen bei Umwandlungen, zu denen ein gesondertes BMF-Schreiben ergehen wird.
II. Gesetzliche Grundlagen
§ 27 KStG ist in Zusammenhang mit § 39 KStG und § 36 Abs. 7 KStG zu sehen. Während § 39 KStG i. V. mit § 36 Abs. 7 KStG die Überleitung des früheren EK 04 zum steuerlichen Einlagekonto vorsieht, regelt § 27 KStG die Fortführung des steuerlichen Einlagekontos, seine jähr-S. 965liche Fortschreibung sowie die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Fortschreibung und Bescheinigung seiner Verwendung. § 28 KStG regelt die Entwicklung des Sonderausweises bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln sowie bei nomineller und effekt...