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Wahlrechte und Ermessensspielräume nach IAS/IFRS
– Zugleich ein Beitrag zur Umstellungsplanung und zur Erstellung der unternehmensspezifischen Konzernrichtlinie –
Wie ist die unternehmensindividuelle IFRS-Konzernrichtlinie im Rahmen der IFRS-Umstellung einzuordnen?
Welche bilanzpolitischen Möglichkeiten bietet der IFRS-Abschluss?
Welche Beurteilungs- und Ermessensspielräume sollten konzernweit konkretisiert werden?
I. Einleitung
Angesichts der bevorstehenden Umstellung auf IFRS ist es an der Zeit, sich über die künftige Bilanzpolitik im Klaren zu werden. Entgegen eines weit verbreiteten Vorurteils sind die Bilanzierungsregeln der IFRS nicht wahlrechtsfrei und sie enthalten darüber hinaus zahlreiche Ermessensspielräume, die mitunter faktische Wahlrechte darstellen. Der Umgang mit Wahlrechten und Ermessensspielräumen innerhalb des Konzerns zur Erstellung der HB II durch die jeweiligen Tochterunternehmen wird üblicherweise in der sog. Konzernrichtlinie bzw. im Bilanzierungshandbuch festgelegt; die HB II ist jener IFRS-Einzelabschluss der Konzernunternehmen, der der Konsolidierung zugrunde gelegt wird. In diesem Beitrag werden – nach einem kurzen Überblick zur Einordnung der Konzernrichtlinie im Rahmen der Umstellungsplanung – die wichtigsten Wahlrechte und Ermessensspielräume, die in der Konzernrichtlinie berücksichtigt werden sollte...