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StuB Nr. 20 vom Seite 934

Aufhebung eines GewSt-Messbescheids bei Umqualifizierung der Einkunftsart

RA Dr. K. Jan Schiffer und RA Michael von Schubert, beide Bonn

Entgegen einer früheren BFH-Entscheidung (BStBl 1999 II S. 475) hat der BFH nun geurteilt, dass ein GewSt-Messbescheid nach § 35b Abs. 1 Satz 1 GewStG auch dann aufzuheben oder zu ändern ist, wenn die vorausgegangene Aufhebung oder Änderung des ESt-Bescheids darauf beruht, dass die Tätigkeit des Stpfl. nicht mehr wie bisher als gewerbliche qualifiziert, sondern einer anderen Einkunftsart zugeordnet wird (Urteil vom  - X R 59/01, StuB 2004 S. 939).

In dem zu entscheidenden Fall beurteilte das FA die Einkünfte des Klägers, eines selbständigen Werbedesigners, als solche aus Gewerbebetrieb. Mit Bescheiden aus dem Jahr 1988 setzte es den GewSt-Messbetrag 1983, 1984 und 1985 fest. Diese Bescheide wurden bestandskräftig. Der Kläger legte sodann gegen die die Streitjahre betreffenden ESt-Bescheide des zwischenzeitlich zuständig gewordenen FA aus dem Jahre 1992 mit der Begründung Einspruch ein, er übe eine freiberufliche Tätigkeit i. S. des § 18 EStG aus. Gegen die GewSt-Messbescheide 1987 und 1988 erhob er Klage. Nach einer Beweisaufnahme hob das FA die angefochtenen GewSt-Messbescheide auf und änderte daraufhin die ESt-Bescheide 1983 bis 1985 antragsgemäß und qualifizierte die Einkünfte des Klägers aus seiner Tätigkeit als Werbedesigner nunmeh...

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