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Abfindungsansprüche des ausscheidenden GmbH-Gesellschafters
Mit dem freiwilligen oder unfreiwilligen Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GmbH ergeben sich in der Praxis immer wieder Auseinandersetzungen über die Wirksamkeit der im Rahmen des Gesellschaftsvertrags getroffenen Abfindungsregelungen, wenn diese, wie zumeist, den in § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB vorgesehenen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung zum vollen Wert des Gesellschaftsanteils einschränken sollen. Zwar sind solche abfindungsbeschränkenden Klauseln betreffend der Höhe und/oder der Auszahlungsmodalitäten im Zuge der Privatautonomie grundsätzlich zulässig (vgl. BGH, GmbHR 1992 S. 260, und BGH, GmbHR 2000 S. 822); sie dürfen den gesetzlichen Abfindungsanspruch jedoch nicht aushöhlen oder über Gebühr einschränken. Hierzu hat die Rechtsprechung inzwischen auch ein differenziertes System ausgebildet, innerhalb dessen sich die Inhaltskontrolle zu vollziehen hat und Korrekturmöglichkeiten eröffnet sind. Gleichwohl darf dies nicht darüber hinweg täuschen, dass resultierend aus der Gemengelage von rechtlichen Voraussetzungen einerseits und betriebswirtschaftlichen (Unternehmens-)Bewertungsverfahren mit den ihnen eigenen und anerkannten Spielräumen andererseits, sich die in der Praxis vorrangig stellende...