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Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstadien
( II 20)
Unter Bezugnahme auf die Erörterungen der Vertreter der Länder zur ertragsteuerlichen Behandlung von einzelnen „VIP-Maßnahmen” ergibt sich Folgendes: Die Beurteilung der Kosten richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des § 4 Abs. 4 und 5 EStG in Verbindung mit dem speziell zum Sponsoring ergangenen (BStBl I S. 212). Dabei sind folgende Möglichkeiten in Betracht zu ziehen:
1. VIP-Aufwendungen für Geschäftsfreunde
a) Geschenke
Wendet der Stpfl. seinen Geschäftspartnern unentgeltlich Leistungen zu (beispielsweise Eintrittskarten oder Reisen), um geschäftliche Kontakte vorzubereiten und zu begünstigen oder um sich geschäftsfördernd präsentieren zu können, kann es sich um Geschenke i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG handeln, die insoweit abziehbar sind, als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 40 € nicht übersteigen. Der Geschenkbegriff des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG entspricht demjenigen der bürgerlich-rechtlichen Schenkung.
Erfolgt die Zuwendung dagegen als Gegenleistung für eine bestimmte in engem sachlichen oder sonstigen unmittelbaren Zusammenhang stehende Leistung des Empfängers, fehlt es an der für ein Geschenk notwendigen unentgeltlichen Zuwendung. Die Au...