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Die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien (LStÄR) 2004
Was ist hinsichtlich einer nachträglich eingebauten Sonderausstattung bei der Pkw-Gestellung an Arbeitnehmer zu beachten?
Welche Neuregelungen sind bei den Reisekosten bedeutsam?
Welche Änderungen ergeben sich mit dem geplanten StÄndG 2003?
I. Vorbemerkungen
Der Bundesrat hat am den von der Bundesregierung am beschlossenen LStÄR 2004 zugestimmt. Die LStR sollen eine einheitliche Anwendung des LSt-Rechts durch die Finanzbehörden gewährleisten. Die LStR 2004 sind grundsätzlich beim Steuerabzug vom Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden, und für sonstige Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem zufließen, anzuwenden (Art. 1 Abs. 2 Satz 1 LStR 2004). Nur sofern sich die LStR 2004 auf geänderte Vorschriften des EStG beziehen, sind diese auch bereits in davor liegenden Zeiträumen anzuwenden (Art. 1 Abs. 2 Satz 2 LStR 2004).
Eine weitere Ausnahme von dem Grundsatz, dass die LStR erst ab dem Abrechnungsjahr 2004 zur Anwendung kommen, gilt, soweit die neuen Richtlinienausführungen lediglich eine Erläuterung der Rechtslage darstellen (Art. 1 Abs. 2 Satz 3 LStR 2004). Bei einer Verschärfung der Verwaltungsauffassung dürfte entsprechend dem Grundsatz von Treu und Glauben eine Anwendung erst ab dem Kalenderjahr 2004 in Betracht ko...