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StuB Nr. 20 vom Seite 1022

LSt-Bescheinigung bei maschineller Lohnabrechnung

Das die für die maschinelle Erstellung der LSt-Bescheinigung ab 2003 zugelassenen Vordruckmuster bekannt gemacht. Für maschinell erstellte LSt-Bescheinigungen bei einem steuerfreien geringfügigen Beschäftigungsverhältnis gelten die Grundsätze entsprechend. An die Stelle der LSt-Karte tritt die Bescheinigung zur Steuerfreistellung des Arbeitslohns für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (§ 3 Nr. 39 i. V. mit § 39a EStG). Es bestehen keine Bedenken, wenn der Arbeitgeber vorsorglich (für den Fall möglicher Steuerpflicht des Arbeitsentgelts) zusätzlich den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung in Optionsfällen bescheinigt.

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