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StuB Nr. 19 vom Seite 894

Aufklärungspflichten des Steuerberaters: Lebensversicherungen und Buchführung

von Dipl.-Kfm. StB Dr. Reinhard Reck, Braunschweig

I. Einleitung

War es vor Jahren noch fast undenkbar, eine Steuerberaterleistung auch im Hinblick auf eventuelle Haftungsansprüche zu hinterfragen, so ist in jüngerer Vergangenheit immer stärker festzustellen, dass auf den Berater zurückgegriffen wird. Die steigenden Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung spiegeln diese Entwicklung wider. Die StuB wird sich in loser Folge verstärkt mit grundsätzlichen und aktuellen Problemen der StB-Haftung befassen.

II. Lebensversicherungen

Immer wieder kommt es im Rahmen der Beratung, aber auch einfach nur im Rahmen der Veranlagung zu Diskussionen, ob eine Lebensversicherung eine sachgerechte Anlage ist. Die Neigung, diese zu stornieren und in eine andere Anlageform einzusteigen, ist bei dem einen oder anderen Stpfl. hoch. In diesem Zusammenhang muss der StB als Sachverwalter (vgl.  IVa ZR 190/83, NJW 1985 S. 2595) seinen Mandanten darauf aufmerksam machen, dass auch die Möglichkeit besteht, die Lebensversicherung auf dem sog. Zweitmarkt zu verkaufen. Dies hat unter Beachtung der Spekulationsfrist des § 22 Nr. 2 und § 23 EStG zur Folge, dass keine steuerpflichtigen Gewinne anfallen. Im Gegensatz hierzu ist bei einer Stornierung zu beacht...

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