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StuB Nr. 19 vom Seite 885

Vordruck Einnahmen-Überschussrechnung

Zur Verwendung des Vordrucks für eine Einnahmen-Überschussrechnung für das Jahr 2004 erklärt das BMF (vgl. Pressemitteilung Nr. 116/2004 vom ):

Das den Vordruck für die sog. „Einnahmen-Überschussrechnung” (EÜR) veröffentlicht, den die Stpfl., die ihren Gewinn durch den Vergleich von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln, ab 2004 verwenden sollen. Gleichzeitig wurden die Buchführungspflichtgrenzen angehoben, so dass viele kleine und mittlere Unternehmen statt der komplizierten Gewinnermittlung auf der Grundlage von Steuerbilanzen die einfachere Einnahmen-Überschussrechnung wählen können. Die Standardisierung der Einnahmen-Überschussrechung durch den Vordruck „EÜR” soll für Stpfl., Steuerberater und Finanzverwaltung eine Hilfe darstellen. Auch in Zukunft werden in vielen Fällen einige wenige Angaben ausreichen, um den Einnahmen-Überschuss korrekt zu erklären. Es müssen also keineswegs alle Punkte des Vordrucks ausgefüllt werden, sondern nur jene, die schon bisher – allerdings ohne Vorgabe eines Formulars – in einer korrekten Einnahmen-Überschussrechnung anzugeben waren. Der Aufwand für die Stpfl. wird also zukünftig nicht höher sein al...

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