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IFRS im Einzelabschluss: Verlust entscheidender bilanzpolitischer Instrumente?
Welche bilanzpolitischen Möglichkeiten bestehen bei den Vorräten zwischen HGB und IFRS?
Wie sind die Unterschiede bei den Pensionsrückstellungen zu werten?
Inwieweit verschwinden bei Übergang auf die IFRS bilanzielle Wahlrechte?
I. Einleitung
Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen mit Sitz in der EU haben für Zwecke des Konzernabschlusses ab Januar 2005 grundsätzlich die International Financial Reporting Standards (IFRS) zu verwenden. Für Konzernabschlüsse nicht kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen bzw. für Zwecke des Einzelabschlusses sieht die Verordnung des Europäischen Rats ein Wahlrecht der Mitgliedstaaten vor, es bei der jeweiligen nationalen Rechnungslegung zu belassen oder die IFRS einzuführen. Der deutsche Gesetzgeber wird, dem Gesetzentwurf des Bilanzrechtsreformgesetzes zufolge, an dem Einzelabschluss nach HGB kurz- bis mittelfristig festhalten. Allerdings soll großen Kapitalgesellschaften i. S. des § 267 Abs. 3 HGB gestattet werden, statt des HGB-Abschlusses einen Einzelabschluss nach IFRS offen zu legen. Unbeschadet dessen haben aber auch große Kapitalgesellschaften – wie alle anderen bilanzierungspflichtigen Gesellschaften – nach wie vor die Pflicht, einen Einzelabschluss ...