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Nutzungsüberlassung innerhalb des Verbleibenszeitraums
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Der (StuB 2003 S. 715) entgegen der in Tz. 21 des (BStBl I S. 904) vertretenen Rechtsauffassung entschieden, dass es nicht erforderlich sei, dass bei einer Nutzungsüberlassung innerhalb des Verbleibenszeitraums der Mieter im Zeitpunkt der Überlassung die persönlichen Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Nr. 1 InvZulG 1993 erfüllen muss.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze dieses Urteils in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Tz. 21 des (a. a. O.) findet insoweit keine Anwendung mehr.