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StuB Nr. 19 vom Seite 896

Kosten für Geburtstagsfeiern von Vorstandsmitgliedern als Betriebsausgaben?

– Anmerkungen zum  –

von WP/StB Dr. Erich A. Weilbach, Mannheim
Die Kernthesen:
  • Ob ein Empfang, den ein Arbeitgeber anlässlich eines Geburtstags eines seiner Mitarbeiter ausrichtet, als Fest des Arbeitgebers oder als das des Arbeitnehmers zu werten ist, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden.

  • Als Abgrenzungskriterien kommen der Kreis der Gäste und der Ort der Veranstaltung in Betracht.

  • Kosten einer Betriebsveranstaltung anlässlich eines runden Geburtstags des geschäftsführenden Gesellschafters können dann als betrieblich veranlasst angesehen werden, wenn die Veranstaltung ebenso wie ein sonst übliches Betriebsfest durchgeführt wird.

I. Wandel der bisherigen Rechtsprechung des BFH

Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH waren Ausgaben für Geburtstagsfeiern von Vorstandsmitgliedern bzw. Geschäftsführern keine Betriebsausgaben, sondern Arbeitslohn bzw. stellten eine vGA dar. Danach waren z. B. die Ausgaben beim Empfang einer GmbH aus Anlass des 65. Geburtstags ihres Gesellschafter-Geschäftsführers auch dann als vGA zu behandeln, wenn an dem Empfang nahezu ausschließlich Geschäftsfreunde teilnahmen.

In einem jüngst ergangenen Urteil vom hat der BFH darüber befunden, unter welchen Voraussetzungen die Kosten eines Empf...

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