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StuB Nr. 19 vom Seite 974

Ausgliederung eines Zweckbetriebs in eine neue steuerbegünstigte GmbH

(/S 2729 - 326 - StH 233)

Nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO muss eine Körperschaft ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten Zwecke ver-S. 975wenden. Gliedert eine steuerbegünstigte Körperschaft einen Zweckbetrieb (z. B. Altenheim, Krankenhaus, Pflegedienst) auf eine neu gegründete, ebenfalls gemeinnützige GmbH aus, darf sie das Stammkapital der GmbH aus Mitteln finanzieren, die zeitnah für die Verwirklichung der steuerbegünstigen Zwecke verwendet werden müssen. Voraussetzung ist jedoch, dass die neue GmbH das zugeflossene Kapital wiederum zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet. Dazu gehört auch die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen, die unmittelbar für die steuerbegünstigten Zwecke der GmbH eingesetzt werden.

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