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Organschaftliche Ausgleichsposten unter dem Regime des Halbeinkünfteverfahrens – Ausgewählte Einzelfragen
Inwieweit besteht die Notwendigkeit von Ausgleichsposten auch nach Einführung des Halbeinkünfteverfahrens?
Sind Wertkorrekturen für den Beteiligungsansatz auch bei vororganschaftlich verursachten Mehr- oder Minderabführungen zu bilden?
Inwiefern trägt R 59 KStR zur Klarheit bei?
I. Vorbemerkungen
In einem vorangegangenen Beitrag sind zunächst die Ursachen der besonderen Ausgleichsposten sowie die Technik der Bildung und Auflösung dieser Posten anhand von Beispielen erläutert worden. Anschließend wurde auf die spezielle Frage eingegangen, wie vororganschaftlich verursachte Mehr- bzw. Minderabführungen in organschaftlicher Zeit zu behandeln sind. Dabei wurde die Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. Abschn. 59 Abs. 4 KStR) der Rechtsprechung des BFH gegenübergestellt. Abschließend sind die steuerlichen Konsequenzen des BFH-Urteils sowie mögliche Reaktionen der Finanzverwaltung bzw. des Stpfl. aufgezeigt worden. Im Folgenden erfolgen ergänzende Ausführungen.
II. Steuerliche Korrektur zum Wertansatz der Beteiligung
Die sog. steuerlichen Ausgleichsposten bei der Organschaft verdanken ihre Entstehung dem Auseinanderfallen von handelsrechtlich abzuführendem Gewinn bzw. zu übernehmendem Verlust und der steuerli...