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Gewinntantieme eines Gesellschafter-Geschäftsführers als vGA?
Die Angemessenheit der Bezüge von Gesellschafter-Geschäftsführern ist ein Dauerberatungsthema. Der BFH hatte sich erneut damit zu befassen, unter welchen Voraussetzungen die Zusage einer Gewinntantieme zu einer vGA führen kann (Urteil vom - I R 46/01, StuB 2003 S. 857; Vorinstanz Baden-Württemberg, EFG 2001 S. 851 = StuB 2001 S. 1086).
Kl. war in dem zu beurteilenden Fall eine GmbH, die mit ihrem alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag geschlossen hat, nach dem dem Geschäftsführer ein Festgehalt i. H. von 39 000 DM monatlich sowie eine Tantieme zugesagt wurde, die sich auf 25 % des 2 Mio DM übersteigenden Gewinns vor Ertragsteuer belaufen sollte. Im Streitjahr 1994 wurde das Festgehalt erhöht, und zwar ab 1. 9. auf 60 000 DM monatlich. Zusätzlich wurde dem Geschäftsführer eine Weihnachtsgratifikation i. H. eines Monatsgehalts zugesagt und die Gratifikation für 1994 auf 46 000 DM festgelegt. Darüber hinaus wurde dem Geschäftsführer bereits im Jahr 1989 eine Pension i. H. von 45 % der ihm zuletzt gezahlten monatlichen Bezüge zugesagt. Die fiktive Jahresnettoprämie für die Pensionszusage belief sich im Jahr 1994 auf 116 586 DM. Die Umsätze des Unternehm...