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Rückstellung im Einzelunternehmen bei einer (Durchgriffs-)Haftungsinanspruchnahme als GmbH-Gesellschafter
– Anmerkungen zum –
Wird der Gesellschafter einer vermögenslosen GmbH für deren Verbindlichkeiten im Wege des Durchgriffs in Anspruch genommen, so sind die Verbindlichkeiten in seinem Einzelunternehmen gewinnmindernd zu passivieren, wenn seine zum Ersatz verpflichtende Handlung dessen Betriebseinnahmen erhöhte.
Streitig war, ob der Haftungsaufwand dem Einzelunternehmen des Klägers zuzuordnen war und ob eine Aktivierung dieses Aufwands bzw. die Aktivierung eines Rückgriffsanspruchs dem sofortigen Abzug entgegenstand.
Der BFH hat darauf abgestellt, dass der Kläger mit seinen zum Schadenersatz verpflichtenden Handlungen die betrieblichen Einnahmen seines Einzelunternehmens habe mehren wollen.
I. Sachverhalt
Der Kläger war beherrschender Gesellschafter und alleiniger Geschäftsführer einer Bau-GmbH. Diese fiel 1988 in Konkurs. Daneben betrieb er ein Einzelunternehmen, das für die GmbH die Planung und Bauaufsicht gegen eine Provision i. H. von 4,5 % der Nettoherstellungskosten übernahm. Auf Klage eines Handwerkers, der mit seiner Forderung gegen die GmbH ausgefallen war, verurteilte das OLG den Kläger u. a. nach § 826 BGB zur Zahlung von 152 937 DM.
Der Kläger, der erstmals für das Streitjahr 1992 den Gewi...