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Zuwendungen eines Unternehmens an ein vom Hochwasser geschädigtes Unternehmen als Betriebsausgaben?
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1. Unmittelbare Zuwendungen zwischen Unternehmen aus betrieblichem Interesse
Unterstützt ein Unternehmen durch Geld- oder Sachzuwendungen oder durch die Überlassung von Arbeitskräften aus rein be-S. 917trieblichem Interesse ein vom Hochwasser geschädigtes Unternehmen, so sind die Kosten dieser Zuwendungen als Betriebsausgaben abzugsfähig. Ein betriebliches Interesse ist u. a. gegeben, wenn zwischen dem zuwendenden Unternehmen und dem empfangenden Unternehmen Geschäftsbeziehungen bestehen und die Geld- oder Sachzuwendungen der Aufrechterhaltung der Kundenbeziehung dienen, z. B. bei Unterstützung eines Lieferanten (Großhändler) an seine Abnehmer (Einzelhändler) durch verbilligte oder kostenlose Lieferung von Waren.
Bestand sowohl vor der Hochwasserkatastrophe als auch nach der jeweiligen Zuwendung eine Geschäftsbeziehung zwischen dem zuwendenden und dem durch das Hochwasser geschädigten Unternehmen, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass die Unterstützung im Interesse der Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung vorgenommen wurde. Ebenso liegt ein betriebliches Interesse vor, wenn der zuwendende Unternehmer wirtschaftliche Vorteile, die insbesondere in der Sicherung oder Erhöhung sei...BStBl I S. 212