Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Entgeltumwandlung bei Zuwendungen an rückgedeckte Unterstützungskassen
()
Sinkende Beiträge an eine rückgedeckte Unterstützungskasse führen gem. § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. c Satz 2 EStG grundsätzlich zu einer Versagung des Betriebsausgabenabzugs (vgl. auch Tz. 2 des StuB 2002 S. 241). Nach dem Sinn und Zweck dieser Regelung, planmäßige Vorfinanzierungen zu vermeiden (vgl. BT-Drucks. 12/1506, S. 169), gilt das jedoch nicht, wenn der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers die Entgeltumwandlungen im Wege einer vertraglichen Vereinbarung reduziert – unabhängig davon, aus welchem Grund die Gehaltsumwandlungen vermindert werden – oder soweit die Beitragsminderung durch Faktoren verursacht wird, die gesetzlich vorgegeben werden, und die Prämienzahlungen nach der Minderung mindestens in konstanter Höhe bis zum Eintritt des Versorgungsfalls zu leisten sind. So führt das einmalige Absinken der Zuwendungen an eine rückgedeckte Unterstützungskasse aufgrund der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen des Beitragssicherungsgesetzes vom (BGBl I S. 4637) nicht zu einer Versagung des Betriebsausgabenabzugs. Davon zu unterscheiden sind nach einer Abstimmung des Bundes mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Fälle, in denen variable G...