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Europäisierung des Bilanzsteuerrechts
– Anmerkungen zum auf der Grundlage des (BIAO) –
Die unmittelbaren Auswirkungen der Entscheidung des sind gering. Die Aussagen zur Berücksichtigung von Bonitätsrisiken sowie von Länder- bzw. Devisentransferrisiken und zum Umfang von Pauschalierungen lassen sich in das geltende Bilanzrecht leicht einordnen.
Beachtenswert sind die mittelbaren Auswirkungen: (1) Da das Steuerbilanzrecht über das Maßgeblichkeitsprinzip mittelbar auf die Bilanzrichtlinie verweist, ist für die Steuerbilanz die Vorabentscheidungszuständigkeit des EuGH gegeben. (2) Über den mittelbaren Verweis auf die Bilanzrichtlinie sind für die Steuerbilanz ergänzend die IAS/IFRS heranzuziehen.
Sofern der Gesetzgeber eine derartige Europäisierung des deutschen Bilanzsteuerrechts nicht wünscht, sollte er umgehend reagieren. Der Gesetzgeber sollte es nicht der Rechtsprechung überlassen, den steuerrechtlichen Gewinnbegriff auszugestalten.
I. Sachverhalt und bisheriger Verfahrensablauf
In dem zu besprechenden geht es um die steuerbilanziellen Auswirkungen einer (Risikounterbeteiligungs-)Garantieverpflichtung, die die deutsche Niederlassung (BIAO-Afribank) einer französischen Bank in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (BIA...