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StuB Nr. 17 vom Seite 771

Neues zur Rangrücktrittserklärung von Gesellschaftern

von Wirtschaftsref. Thomas Wolf, Renningen
Die Kernfragen:
  • Wie sind eigenkapitalersetzende Darlehen in der Überschuldungsbilanz zu behandeln?

  • Was gilt hinsichtlich der Ausweispflicht von Rangrücktrittserklärungen im Jahresabschluss?

  • Welche Formerfordernisse gelten bei einer Rangrücktrittserklärung?

I. Einleitung

Die unverändert hohen Insolvenzfallzahlen zeigen, dass Maßnahmen zur Überschuldungsbeseitigung weiterhin ein aktuelles Thema sind. Vor diesem Hintergrund werden bei Insolvenzprüfungen in letzter Zeit vermehrt befristet bzw. mündlich abgeschlossene Rangrücktrittserklärungen geltend gemacht; der folgende Beitrag will diesem Phänomen nachgehen.

II. Darstellung der Problemkreise

1. Rechtslage zur Überschuldungsbeseitigung durch Rangrücktrittserklärungen

Die andauernde Kontroverse zur Passivierung eigenkapitalersetzender Gesellschafterdarlehen in der Überschuldungsbilanz hat der BGH mit seinem grundlegenden Urteil vom eindeutig im Hinblick auf eine Passivierungspflicht entschieden, wenn keine Rangrücktrittserklärung abgegeben worden ist. Der Se-S. 772nat fordert eine „qualifizierte” Rangrücktrittserklärung, was bedeutet, dass der Gesellschafter zwar nach allen anderen Gläubigern, aber nicht vor den Liquidationsquoten (§ 199 Satz 1 InsO), sondern nur ...

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