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Überblick über das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze
Welche Änderungen ergeben sich bei den Aus- und Fortbildungskosten?
Inwieweit ergeben sich Änderungen bei den Regelungen zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Auf welche Neuerungen müssen sich Kapitalgesellschaften bei der Abführung der Kapitalertragsteuer einstellen?
I. Gesetzgebungsverfahren
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland haben bereits im Jahr 2003 ein Gesetz zur Änderung der AO eingebracht. Der Gesetzgeber hat dieses laufende Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen und es um bestimmte Regelungsbereiche ergänzt. Vorrangig zu nennen sind Änderungen bei der Abzugsfähigkeit von Aus- und Fortbildungskosten sowie eine Änderung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende nach § 24b EStG. Der Bundestag hat am aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses des Bundestags das Gesetz zur Änderung der AO und weiterer Gesetze beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetzesbeschluss am zugestimmt. Nachfolgend wird überblickartig auf die Detailregelungen – ohne Berücksichtigung der Änderung zum Branntweinmonopol – eingegangen.
II. Änderung der Abgabenordnung
In § 58 Nr. 1 AO werden nach den Worten „steuerpflichtige Körperschaft” die Wörte...