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StuB Nr. 17 vom Seite 775

IAS/IFRS und Strafrecht: Konvergenz oder Differenz?

von Wirtschaftsref. Thomas Wolf, Renningen
Die Kernfragen:
  • Bei welchen Tatbeständen können die IAS/IFRS strafrechtlich eine Rolle spielen?

  • Welche konkreten Auswirkungen haben die IAS/IFRS auf das Strafrecht?

  • Was ist kritisch anzumerken?

I. Einleitung

Nach Art. 4 der Verordnung 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates haben kapitalmarktorientierte Gesellschaften für Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen, ihren Konzernabschluss nach den IAS/IFRS aufzustellen. Art. 5 der Verordnung 1606/2002 sieht vor, dass der nationale Gesetzgeber diese Regelung auch für den Einzelabschluss dieser Gesellschaften sowie für die Konzern- und Einzelabschlüsse der nicht in Art. 4 genannten Gesellschaften übernehmen kann (Mitgliedstaatenwahlrecht). Gem. Art. 9 können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass die Anwendung des Art. 4 für Gesellschaften, von denen lediglich Schuldtitel in einem geregelten Markt eines Mitgliedstaats oder deren Wertpapiere zum öffentlichen Handel in einem Nichtmitgliedstaat zugelassen sind und die andere international anerkannte Standards anwenden (insbesondere die US-GAAP), erst für Geschäftsjahre gilt, die am oder nach dem beginnen.S. 776

Während im betriebswirtschaftlichen Schrifttum seit längerer Zeit eine lebhafte Diskussion hinsichtlich der IAS/IFRS stattfindet, stellt s...

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