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Sonderabschreibungen nach FördG bei Überführung in das Anlagevermögen
( II 24)
Der (BStBl 2000 II S. 478 = StuB 1999 S. 1283) entschieden, dass der Stpfl. für die Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes, das innerhalb des Förderzeitraums der Einkünfteerzielung dient, Sonderabschreibungen gem. §§ 3, 4 FördG (ggf. zeitanteilig) auch dann in Anspruch nehmen kann, wenn er das Gebäude zunächst selbstS. 865nutzt und erst anschließend innerhalb des Förderzeitraums zur Einkünfteerzielung verwendet (vgl. BStBl I S. 1236 = StuB 2000 S. 1004). In diesem Zusammenhang ist die Frage gestellt worden, ob die Grundsätze des vorgenannten BFH-Urteils auch auf Sachverhalte anzuwenden sind, in denen abnutzbare unbewegliche Wirtschaftsgüter aus dem Umlaufvermögen oder aus dem nicht der Einkünfteerzielung dienenden Privatvermögen innerhalb des fünfjährigen Begünstigungszeitraums in das Anlagevermögen überführt werden. Hierzu wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder folgende Rechtsauffassung vertreten:
Der Stpfl. kann auch für die Anschaffung oder Herstellung eines unbeweglichen Wirtschaftsguts Sonderabschreibungen gem. §§ 3, 4 FördG in Anspruch nehmen, wenn dieses innerhalb des fünfjährigen Begünstigungszeitraums aus dem...