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Zur Berechtigung der Sperrfrist für Anteile an einer Körperschaft nach § 3 Nr. 40 Sätze 3 und 4 EStG sowie nach § 8b Abs. 4 KStG aus steuersystematischer Sicht
Inwiefern stellt eine steuerneutrale Einbringung in eine Kapitalgesellschaft mit anschließender Veräußerung der dafür gewährten Anteile eine missbräuchliche Gestaltung dar?
Kann bei den derzeitigen Steuersätzen das einkommensteuerliche Halbeinkünfteverfahren vorteilhafter sein als die „Vollbesteuerung”?
Können durch eine mittelbare Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft in Form einer steuerneutralen Einbringung in eine Kapitalgesellschaft und anschließenden Verkauf der eingebrachten Anteile durch die Kapitalgesellschaft ungerechtfertigte Vorteile erzielt werden?
I. Einleitung
Mit der Substitution des KSt-Anrechnungsverfahrens durch eine klassische KSt, verbunden mit einem einkommensteuerlichen Halbeinkünfteverfahren durch das StSenkG, hat der Gesetzgeber mit § 3 Nr. 40 Sätze 3 und 4 EStG sowie § 8b Abs. 4 KStG auch Regelungen zur Vermeidung von „Missbräuchen” bei Anteilen an Körperschaften, insbesondere einbringungsgeborenen Anteilen, erlassen. Diese Vorschriften versagen prinzipiell die Anwendung der regulären rechtsformspezifischen Besteuerung beim Anteilseigner im Fall einer Veräußerung oder Entnahme von bestimmten Anteilen an einer Körperschaft für einen Zeitraum von sieben Jahr...