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StuB Nr. 16 vom Seite 754

Testamentsvollstreckertätigkeit eines StB oder WP keine Beratungsleistung i. S. des UStG

RA Dr. K. Jan Schiffer und RA Michael von Schubert, beide Bonn

Gerade dann, wenn Erben im Ausland ansässig sind und sich nicht ohne weiteres um die Erbschaftsangelegenheiten kümmern können, setzen Erblasser gerne einen Testamentsvollstrecker ein. Die Wahl fällt dabei häufig auf den StB, der den Erblasser schon über Jahre begleitet und ein enges Vertrauensverhältnis aufgebaut hat. Mit der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Umsätzen eines StB/WP als Testamentsvollstrecker hatte sich der BFH in einem jetzt veröffentlichten Urteil zu befassen (Urteil vom  - V R 25/02, StuB 2003 S. 762).

In dem zu beurteilenden Fall stellte ein StB/WP dem in den USA lebenden Alleinerben (US-amerikanischer Staatsbürger) seiner verstorbenen Mandantin, die ihn zum Testamentsvollstrecker (Dauertestamentsvollstreckung) eingesetzt hatte, eine Honorarabrechnung für Testamentsvollstreckung und eine für Vermögensverwaltung aus. In beiden Rechnungen war keine USt ausgewiesen. Die Finanzverwaltung vertrat die Auffassung, die berechneten Leistungen seien im Inland steuerbar, denn die Testamentsvollstreckung gehöre nicht zur berufstypischen Tätigkeit eines StB und WP nach § 3a Abs. 3 i. V. mit § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG. Das FG gab der Klage des StB/WP gegen den Bescheid der Finanzverwaltung statt. E...

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