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Gestaltungswahlrecht bei Betriebsfortführung einer Personengesellschaft durch einen Gesellschafter
– Anmerkungen zum –
Setzen sich die Gesellschafter zweier personenidentischer Gesellschaften, die jeweils einen Betrieb unterhalten, dergestalt auseinander, dass jeder der Gesellschafter einen Betrieb als Einzelunternehmen fortführt, liegt keine Realteilung vor.
Nach der Rechtsprechung des BFH ist auch bei einer Personengesellschaft, insbesondere einer Personenhandelsgesellschaft, die gleichzeitige Veräußerung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Erwerber gegen Entgelt als Betriebsveräußerung i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu werten.
In seiner neuen Entscheidung hat sich der BFH auf den Standpunkt gestellt, dass die Veräußerung des Betriebs einer Personengesellschaft an einen oder mehrere ihrer Gesellschafter steuerrechtlich prinzipiell anzuerkennen ist.
I. Vorbemerkungen
Der BFH hat in einer neuen Entscheidung klargestellt, dass in den Fällen, in denen bei einer zweigliedrigen Personengesellschaft deren Betrieb ein Gesellschafter allein fortführt, es sich
entweder um eine entgeltliche Übertragung des gesamten Betriebs durch die Personengesellschaft an den übernehmenden Gesellschafter oder
aber um den Erwerb des Mitunternehmeranteils des „ausscheidenden” Gesellschafters mit anschließender Anwachsung de...