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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - I 189/05

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3, FGO § 69 Abs. 4, FGO § 114

Keine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mangels Eilbedürfnisses

Leitsatz

Keine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mangels Eilbedürfnisses, wenn der ausdrücklich als vorsorglich zur Fristwahrung bezeichnete Antrag mit der Bitte um eine fast zweimonatige Frist zur Begründung gestellt wird und der Antragsteller unmittelbar ab Stellung des Antrags nicht mehr erreichbar ist, da sonst eine im Rahmen des vorläufigen Rechtschutzes grundsätzlich nicht zu gewährende langfristige Begründungsfrist zu erzwingen wäre.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAB-62209

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 01.08.2005 - I 189/05

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