Kein Kindergeld, wenn die Übergangszeit vor Beginn des Wehrdienstes mehr als vier Monate beträgt
Leitsatz
Kein Anspruch auf Kindergeldfestsetzung, wenn die Übergangszeit vor Ableistung des gesetzlichen Wehrdienstes mehr als 4 Monate
beträgt. Das gilt auch für den Fall, dass mit einer derartigen Überschreitung der Übergangszeit nicht zu rechnen war und unabhängig
davon, ob diese Verzögerung vom Kind zu vertreten ist. Grundsätzlich reicht die alleinige Vorlage von Bewerbungsschreiben
bei summarischer Betrachtung nicht zu einem Nachweis von Ausbildungsbemühungen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): XAAAB-62207
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 29.07.2005 - I 162/05
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.