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Abgabenordnung; | ,,Mitteilung über Umsatzsteuer'' kein rechtlicher Grund i. S. des § 37 Abs. 2 AO
Geben Eheleute in der Annahme, als Vermietergemeinschaft Unternehmer zu sein, eine USt-Erklärung ab, sendet das FA daraufhin nur an den Ehemann eine ,,Mitteilung über USt'', in der über festgesetzte Steuer und getilgte Beträge abgerechnet wird, und zahlt es den Überschuß an den Ehemann aus, liegt in der ,,Mitteilung'' kein rechtlicher Grund, der einen gegen den Ehemann gerichteten Erstattungsanspruch des FA gem. § 37 Abs. 2 AO ausschließt (). Zu den Eigentümergemeinschaften oder Vermietergemeinschaften stellt der Senat weiter fest, daß diese im USt-Recht selbst Unternehmer und als solche verpflichtet sind, Steuererklärungen abzugeben. Eine von der Gemeinschaft eingereichte USt-Erklärung kann - von denkbaren Ausnahmen bloßer, korrigierbarer Falschbezeichnungen abgesehen...