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Garantieverhältnisse: Neue Bilanzierungs- und Ausweisvorschriften nach US-GAAP
Vor dem Hintergrund der medienwirksamen Firmenzusammenbrüche in den USA hat das FASB eine neue Richtlinie zur Bilanzierung von Garantieverhältnissen veröffentlicht, die derzeit als Entwurf vorliegt (Interpretation of FASB Statements 5, 57 and 107 – Grantor’s Accounting and Disclosure Requirements for Guarantees, Including Indirect Guarantees of Indebtedness of Others).
Die Richtlinie betrifft alle Formen von Garantie- und Bürgschaftsverhältnissen, insbesondere Ausfallhaftungen für „Special Purpose Entities”, Bankgarantien (Garantiebriefe), Wertgarantien für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (ausgenommen Leasing und Derivate), Leistungsgarantien (z. B. in der Bauwirtschaft) oder Garantien zur Schadloshaltung (zum Anwendungsbereich vgl. Entwurf Abs. A6 ff.).
Garantien (Bürgschaften) führen nach US-GAAP bisher nur dann zu einer Rückstellung, wenn die Inanspruchnahme des Garantiegebers überwiegend wahrscheinlich ist („more-likely-than-not”-condition; SFAS 5). Daher wird in der Praxis nur ein geringer Teil der Garantien in der Bilanz verbucht. Dies entspricht weitgehend auch dem HGB: Bürgschaftsverpflichtungen sind nach herrschender Meinung nur dann anzusetzen, wenn die Inanspruchnahme er...