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StuB Nr. 16 vom Seite 797

Die Investitionsförderung des § 7g Abs. 7 EStG für Existenzgründer

Dipl.-Kfm. Stefan Wotschofsky und Dipl.-Kff. Marion D. Weeger, Augsburg
Die Kernfragen:
  • Welchen Grundgedanken verfolgt die Vorschrift des § 7g EStG?

  • In welcher Höhe darf eine Rücklagen nach § 7g Abs. 7 EStG für Existenzgründer angesetzt werden?

  • Was ist hinsichtlich der Rücklagenauflösung zu beachten?

I. Überblick

§ 7g EStG beinhaltet eine betriebsbezogene Steuervergünstigung zur Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen, wobei Existenzgründer in einer besonderen Weise unterstützt werden. Zum einen regelt die Vorschrift die Sonderabschreibung, welche die Liquidität der Unternehmen nach Abschluss einer Investition fördern soll, zum anderen die sog. Ansparabschreibung, eine gewinnmindernde Investitionsrücklage zur Stärkung der Innenfinanzierungskraft kleiner und mittlerer Unternehmen.

§ 7g EStG gehört zu den indirekten Formen der Förderung und stellt durch seine Investitionserleichterung eine dem Wirtschaftsrecht zuzurechnende Lenkungsnorm dar, welche materiell zu den nicht fiskalischen Ordnungsnormen zählt.

§ 7g EStG gilt insgesamt sowohl für natürliche Personen als auch für Mitunternehmerschaften, für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Begünstigte Betriebe sind solche mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft, da nur bei diesen die Zuge...

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