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First-time Adoption of IFRS und Goodwill-Bilanzierung
– Bericht über das IAS-Forum des Instituts für Unternehmungsführung und Unternehmensforschung an der Ruhr-Universität Bochum –
Viele Unternehmen stellen ihre Rechnungslegung aufgrund der EU-Verordnung auf die IAS/IFRS um, die momentan mit hoher Geschwindigkeit reformiert und erweitert werden. Dabei kommt es zu Umsetzungsproblemen.
Unternehmen, die zur Anwendung der IFRS ab 2005 gezwungen sind, müssen intern bereits zum eine IFRS-Eröffnungsbilanz erstellen. IFRS 1 sieht Befreiungen und Verbote bei der retrospektiven Anwendung sämtlicher IAS/IFRS vor.
Der vom IASB geplante Impairment-Only-Approach wird von der Unternehmenspraxis als zu zeit- und kostenintensiv kritisiert.
I. Einleitung
Nach der am erlassenen EU-Verordnung zur Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards müssen alle kapitalmarktorientierten Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2005 einen Konzernabschluss nach International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) aufstellen. Kapitalmarktorientiert sind solche Unternehmen, deren Eigen- und/oder Fremdkapitaltitel in einem beliebigen Mitgliedstaat an einem geregelten Markt gehandelt werden (vgl. Art. 4 der EU-Verordnung). Die in Art. 5 der EU-Verordnung gewährten Mit-S. 698gliedstaatenwahlrechte sollen nach einem ersten Umsetzungsvorschlag der Bu...