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Ausstellung der Lohnsteuerkarte 2006
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Ausstellung der LSt-Karten 2006 Folgendes:
I. LSt-Kartenmuster
Das Muster der LSt-Karte 2006 ist gem. § 51 Abs. 4 Nr. 1 EStG bestimmt worden und wird als Anlage bekannt gemacht. Es ist sicherzustellen, dass die LSt-Karten 2006 dem Muster entsprechen. Im Übrigen wird Folgendes bemerkt:
(1) Die ausstellende Gemeinde braucht nur in der ersten Zeile auf der Vorderseite der LSt-Karte angegeben zu werden.
(2) Der Karton für die LSt-Karten muss mit Tinte beschreibbar sein, soll ein Gewicht von 140 g/qm haben und ein Wasserzeichen enthalten. Die Kartonfarbe ist gelb. Das Format für die LSt-Karte ist wie bisher ein Blatt DIN A 5 (148 × 210 mm).
(3) Wegen der Versendung der LSt-Karten in Fensterbriefumhüllungen wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Deutschen Post AG für die Versendung von Infopost ( www.infopost.de) sowie zur Maschinenfähigkeit von Postsendungen hingewiesen. Für die Absenderangabe kann der obere Teil des Anschriftenfeldes auf der LSt-Karte benutzt werden; die Absenderangabe darf nach den postalischen Bestimmungen jedoch nicht mehr als ein Fünftel der Fensterfläche umfassen (vgl. AGB der Deutschen Post AG zur Gest...