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Entwurf der LStÄR 2005
Das BMF hat einen Entwurf der LStÄR 2005 vorgelegt. Die LStR sind Weisungen an die Finanzbehörden zur einheitlichen Anwendung des LSt-Rechts, zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung. Ab dem VZ 2005 erfahren die LStR eine Neufassung. Diese LStR 2005 werden beim LSt-Abzug vom Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden sein, die nach dem enden. Fließt dem Arbeitnehmer ein sonstiger Bezug zu, gelten die neuen Verwaltungsanweisungen für die nach dem zufließenden Bezüge.
Die bisherigen LStR 2004 basieren auf dem Rechtstand . Lohnsteuerrelevante Rechtsänderungen durch das StÄndG 2003 und das HBeglG 2004 fanden keine Berücksichtigung. Die LStÄR 2005 nehmen aus Sicht der Finanzverwaltung zu diesen Änderungen Stellung. Für die Praxis sind diese Ausführungen bereits ab dem bedeutsam, weil sie auf die neue Rechtslage eingehen. Auch ist zu erwarten, dass die Richtlinien sich mit Einzelfragen zur geänderten betrieblichen Altersversorgung durch das Alterseinkünftegesetz befassen werden. Folgende wesentliche materiell-rechtliche Änderungen sind zu beachten:
(1) R 21b LStR setzt sich mit Einzelfragen zur Steuerfreiheit von Fahrtkostenzuschüssen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitte...