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Beschränkungen des Verlustabzugs und -ausgleichs nach § 15a EStG – Ausgewählte Einzelfragen
Wie sind Einlagen, die zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos geleistet werden, zu behandeln?
Wie ist der Wechsel von der Komplementär- in die Kommanditistenstellung zu werten?
Welche Besonderheiten ergeben sich bei doppelstöckigen Personengesellschaften?
I. Vorbemerkungen
Die vom Gesetzgeber im Jahr 1980 als Abwehrmaßnahme gegen die nach seiner Auffassung ungerechtfertigte Berücksichtigung von Verlusten aus der Beteiligung an sog. Verlustzuweisungsgesellschaften getroffenen Regelungen des § 15a EStG beeinflussen außerhalb der ursprünglichen Zielgruppe allgemein die Besteuerung der beschränkt haftenden Gesellschafter von Personengesellschaften. Auch gegenwärtig sind die sich bei Vollzug dieser komplexen Vorschrift ergebenden Probleme noch nicht vollständig gelöst. Nachfolgend soll deswegen auf einige dieser Probleme eingegangen werden, die in jüngerer Zeit von der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung angesprochen wurden.
II. Behandlung von Sanierungsgewinnen
Bis einschl. VZ 1997 sind Gewinne, die einem Unternehmen zum Zwecke der Sanierung erlassen wurden, nach § 3 Nr. 66 EStG steuerbefreit. Nach der Rechtsprechung des BFH liegen die Voraussetzungen für diese Steuerbefreiung dann vor, wenn ...