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StuB Nr. 13 vom Seite 619

Ruhegehaltszahlungen deutscher Arbeitgeber an ehemalige Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland

(SenFin Sachsen, Erlass vom 27. 5. 2003 - 33 - S 1300 - 108/25 - 28286)

Mit Erlass vom  - 33 - S 1300 - 108/8 - 36186 wurde ein vereinfachtes Verfahren zur Freistellung von Ruhegehaltszahlungen deutscher Arbeitgeber an im Ausland wohnhafte ehemalige Arbeitnehmer nach den DBA zugelassen. Die Verfahrensvereinfachung soll jedoch nur für die Fälle gelten, in denen die Freistellung nach dem jeweiligen Abkommen nicht antragsgebunden ist. Nach o. a. Erlass besteht eine antragsgebundene Freistellung in dem DBA-Schweiz. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird hierzu folgende Auffassung vertreten: Eine Antragsgebundenheit besteht nach dem DBA-Schweiz insoweit nicht. Deutschland hat hinsichtlich der Ruhegehaltszahlungen an einen in der Schweiz ansässigen Empfänger gem. Art. 18 DBA-Schweiz vorbehaltlos auf sein Besteuerungsrecht verzichtet. Damit sind die vereinfachten Verfahren zur Freistellung von Ruhegehaltszahlungen auch bei in der Schweiz ansässigen Empfängern anwendbar.

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