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StuB Nr. 13 vom Seite 609

Realteilung bei unmittelbarer Übertragung von Wirtschaftsgütern in das Gesamthandsvermögen einer neuen Mitunternehmerschaft

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Es ist gefragt worden, ob eine steuerneutrale Realteilung vorliegt, wenn Wirtschaftsgüter unmittelbar in das Gesamthandsvermögen einer neuen Mitunternehmerschaft (Nachfolgegesellschaft) übertragen werden. Nach der Gesetzesbegründung zum UntStFG (BT-Drucks. 14/6882) ist die steuerneutrale Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter bei Fortsetzung des unternehmerischen Engagements in anderer Form mit diesen Wirtschaftsgütern gewollt. Hiernach ist auch ein unternehmerisches Engagement einiger bisheriger Unternehmer in Form einer neuen Mitunternehmerschaft nicht ausgeschlossen. Entscheidend ist nur, dass die Wirtschaftsgüter nicht (auch nicht kurze Zeit später) in ein Privatvermögen überführt werden.

§ 16 Abs. 3 Satz 4 EStG schließt die steuerneutrale Übertragung unmittelbar und mittelbar auf körperschaftsteuerpflichtige Rechtssubjekte (Körperschaften, Personenvereinigungen undS. 610Vermögensmassen) aus. Mittelbar beteiligt wird die Körperschaft, in dem sie Mitunternehmerin einer Personengesellschaft ist, in deren Gesamthandsvermögen ein aus der real geteilten Personengesellschaft stammendes Wirtschaftsgut übertragen wird. Der Gesetzgeber erachtet demnach die Möglichkeit der Übertragung in ein anderes Gesamthandsvermög...

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