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Bewertung von Pflanzenbeständen in Baumschulbetrieben
Mit Vfg. vom - S 2163 A - 5 - St II 20 hat die OFD Frankfurt/M. die Richtsätze für die Wirtschaftsjahre ab 1985/86 zusammengestellt. Für die Wirtschaftsjahre ab 1997/1998 bis 2001/2002 ergibt sich danach zur Bewertung mehrjähriger Baumschulkulturen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Folgendes:
Mehrjährige Baumschulkulturen sind Pflanzungen von Gehölzen, die nach einer Gesamtkulturzeit der Pflanzen von mehr als einem Jahr einen einmaligen Ertrag liefern, der zum Verkauf bestimmt ist. Sie gehören zum Umlaufvermögen und sind grundsätzlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten oder mit dem Teilwert zu bewerten.
1. Vereinfachungsregelung
Die Bewertung kann wie folgt vereinfacht werden:
1.1 Ha-Richtsätze
Für die Bewertung von Baumschulkulturen gelten je ha Baumschulfläche folgende Richtsätze:
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DM | Euro | |
Rhododendren und Azaleen | 36 100 | 18 050 |
sonstige Ziergehölze aller Art | 26 300 | 13 150 |
Forstpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel gezogen werden | 10 900 | 5 450 |
Heckenpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel gezogen werden, nicht jedoch Solitärsträucher und Heckenpflanzen, die im extra weiten Stand kultiviert werden | 11 800 | 5 900 |
Obstgehölze aller Art | 14 400 | 7 200 |
Diese Richtsätze beruhen auf der Annahme, dass selbstaufgezoge...