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StuB Nr. 12 vom Seite 554

Umwandlung eines Bonusanspruchs in Freizeit zur Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen

(OFD Düsseldorf, Kurzinfo Nr. 025/2005 vom 23. 5. 2005)

Arbeitnehmer einer Steuerberatungsgesellschaft haben nach einer Betriebsvereinbarung die Möglichkeit, ihren Bonusanspruch in Freizeit umzuwandeln, um sich während dieser Zeit auf das Steuerberaterexamen vorzubereiten. Der Auszahlungsbetrag des Bonusanspruchs reduziert sich für jede Stunde Freizeit um den Betrag, der dem individuellen Stundenlohn des Arbeitnehmers entspricht.

Arbeitnehmer, die aufgrund dieser Vereinbarung zusätzliche Freizeit in Anspruch genommen haben, beantragen in der ESt-Erklärung einen Betrag in Höhe des dafür umgewandelten Bonusanspruchs als Werbungskosten zu berücksichtigen. Dieses wird damit begründet, dass während der zusätzlichen Freizeit die Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen erfolgt ist. Während dieser Zeit sei das übliche steuerpflichtige Gehalt gezahlt worden, was durch die Umwandlung des Bonusanspruchs „erkauft” worden sei. Der Umstand, dass der Bonusanspruch nicht zunächst vom Arbeitgeber ausgezahlt und bei Inanspruchnahme der zusätzlichen Freizeit zurückgezahlt worden sei, stelle lediglich eine Verkürzung des Zahlungswegs dar.S. 555

Entsprechenden Anträgen kann nicht entsprochen werden. Durch die (teilweise) Umwandlung des Bonusanspruchs in Freizeit v...BStBl 1981 II S. 160

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