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Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren und Optionsrechten auch für das Jahr 1996 verfassungswidrig?
Das FG Münster hält die Besteuerung von Einkünften aus privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren und Optionsrechten auch für den VZ 1996 für verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis ist der 8. Senat in seinem Beschluss vom - 8 K 4710/01 E gelangt und hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die entsprechenden Vorschriften des EStG in der für das Jahr 1996 geltenden Fassung verfassungswidrig und nichtig sind.
▶Hinweis: Wir werden in der StuB auf den Beschluss im Rahmen eines gesonderten Beitrags zurückkommen.