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BFH 30.06.1995 III R 52/93

Einkommensteuer; | Aufwendungen für Kurreisen (§ 33 EStG)

Aufwendungen für eine Kurreise können als agw. Belastung nach § 33 EStG zu einer Steuerermäßigung führen. Voraussetzung ist u. a., daß die Reise zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig ist und eine andere Behandlung nicht oder kaum erfolgversprechend erscheint. Wegen der im allgemeinen schwierigen Abgrenzung zu Erholungsreisen und um Mißbrauch auszuschließen, ist es regelmäßig erforderlich, daß die medizinische Notwendigkeit der Kurreise durch ein vor ihrem Antritt ausgestelltes amtsärztliches oder vergleichbares Zeugnis nachgewiesen wird. Der BFH hat im Anschluß an seine bisherige Rspr. nun mit Urt. v. - III R 52/93 entschieden, daß von diesem Erfordernis abgesehen werden kann, wenn feststeht, daß eine gesetzliche Krankenkasse diese Notwendigkeitsprüfung vorgenommen und ...

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