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Unterstützende Leistungen als steuerfreie Vermittlungsleistungen?
– Anmerkungen zum
Im Versicherungsbereich können bestimmte unterstützende Back Office-Tätigkeiten als umsatzsteuerfreie Versicherungstätigkeit bzw. Versicherungsvermittlungstätigkeit behandelt werden.
Mit dem Urteil vom stellt der EuGH nunmehr fest, welche Tätigkeiten seiner Ansicht nach jedenfalls nicht als steuerfreie Vermittlungsleistungen anzusehen sind, auch nicht bezogen auf Versicherungsleistungen.
Dies führt zu einer zumindest partiellen Gleichbehandlung von Vermittlungsleistungen im Bank- und Finanzproduktbereich sowie im Versicherungsbereich.
I. Einleitung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom darüber entschieden, ob im Bereich der Lebensversicherung ausgeführte Back Office-Tätigkeiten als umsatzsteuerfreie Versicherungstätigkeit bzw. Versicherungsvermittlungstätigkeit zu behandeln sind.
II. Sachverhalt
Im Jahre 1997 war zwischen einer Lebensversicherung, die über Versicherungsvertreter auf dem niederländischen Lebensversicherungsmarkt tätig ist, und einer anderen Gesellschaft ein Vertrag über eine Zusammenarbeit abgeschlossen worden. Danach sollte die andere Gesellschaft im Auftrag des Lebensversicherungsunternehmens verschiedene Tätigkeiten ausführen und führte...