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StuB Nr. 12 vom Seite 566

Anwendung der Grundsätze des GrS des BFH zum gewerblichen Grundstückshandel

Als Zusatz zum (StuB 2003 S. 229) führt die /G 1400 - 832 - StH 241 Folgendes an:

Der X. Senat des BFH hat in seinem inzwischen veröffentlichten Urteil vom  - X R 183/96 (StuB 2003 S. 131 – Fortführung zum , BStBl 2002 II S. 291 = StuB 2002 S. 298) die Bedingungen präzisiert, die auch bei der Veräußerung von weniger als vier Objekten zur Gewerblichkeit führen können. Danach können im Urteilsfall folgende Umstände für eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht und damit für eine Gewerblichkeit sprechen:

  • Das Bauvorhaben wird nur kurzfristig finanziert;

  • bereits während der Bauzeit wurde eine Maklerfirma mit dem Verkauf beauftragt;

  • es wurden Veräußerungsannoncen geschaltet;

  • vor der Fertigstellung des Bauwerks wurde ein Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber geschlossen;

  • Gewährleistungspflichten wurden über den bei Privatverkäufen üblichen Bereich hinaus übernommen.

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