Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Hochzins- und Umtauschanleihen (§ 20 EStG)
()
Zur Frage der Besteuerung von Hochzins- und Umtauschanleihen hat das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung genommen: Die Andienung der Aktien führt zum Erwerb eines neuen Wirtschaftsguts. Die gelieferten Aktien gelten in dem Zeitpunkt als angeschafft, in dem nach den Emissionsbedingungen der Hochzins- und Umtauschanleihe feststeht, dass es zu einer Lieferung von Aktien kommt (s. Rz. 53 des BStBl I S. 986). Für Zwecke der Bestimmung des Kapitalertrags ist der Wert unter sinngemäßer Anwendung des § 19a Abs. 8 Satz 2 EStG mit dem niedrigsten am Zuflusstag an einer deutschen Börse (einschließlich Xetra) gehandelten Kurs zu ermitteln.