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Bewertung mehrjähriger Baumschulkulturen: Vereinfachungsregel nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG
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Nach Tz. 2.2 des (BStBl I S. 369) gilt die Vereinfachungsregelung zur Bewertung von mehrjährigen Baumschulkulturen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG letztmals für das Wirtschaftsjahr 2001/2002 bzw. für das mit dem Kalenderjahr 2002 übereinstimmende Wirtschaftsjahr.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Geltungsdauer der Verwaltungsregelung in den (BStBl I S. 369) und vom (BStBl 2002 I S. 147 = StuB 2002 S. 186) bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahrs 2005/2006 bzw. bis zum Ablauf des mit dem Kalenderjahr 2006 übereinstimmenden Wirtschaftsjahrs verlängert.