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Aktuelles im Zusammenhang mit der Beschränkung des Schuldzinsenabzugs
– Vom Leben und Sterben des umgekehrten Zwei-Konten-Modells –
Wann ist die Neuregelung des § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG erstmals anzuwenden?
Welche Änderungen haben sich bei Über- und Unterentnahmen ergeben?
Welches Resultat stellt sich bei konsequenter Anwendung des Zwei-Konten-Modells ein?
I. Neuregelung durch das StÄndG 2001
Die bisherige Fassung des § 4 Abs. 4a EStG hatte zahlreiche „Schwachstellen”, die in der Literatur auf einhellige Kritik gestoßen sind. Mit Schreiben vom hat das BMF ausführlich zu der Neuregelung des § 4 Abs. 4a EStG Stellung genommen. Trotz dieses Schreibens sind weiterhin einige Punkte offen geblieben. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und mit dem StÄndG 2001 die in der Übersicht auf der nächsten Seite genannten Nachbesserungen vorgenommen.
II. Das „umgekehrte Zwei-Konten-Modell” als Antwort auf die Beschränkung des Schuldzinsenabzugs
Die Neuregelung des Schuldzinsenabzugs hat für Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhebliche Auswirkungen. Diese Vorschrift dient primär dem Ziel der Beschaffung von Steuereinnahmen, trägt aber nicht zur „Steuergerechtigkeit” bei. Insoweit ist es mehr als verständlich, wenn in der Praxis Möglichkeiten zur Ver-S. 593
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Bisherige Regelung | Neuregelung |
Korrekturregel für das 4. Quartal (§ 4 Abs. 4a Satz 3 EStG): Entnahmen und Einlagen, die in den letzten drei Mon... |