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StuB Nr. 11 vom Seite 515

Direktionsrecht zur Lage der Arbeitszeit

– RA/FA ArbR u. SozR Dr. Ulrich Sartorius, Breisach –

Das (DB 2005 S. 559) über Einzelfragen der Ausübung des Direktionsrechts hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit entschieden. Es hat u. a. ausgeführt, dass im Rahmen des hierbei einzuhaltenden billigen Ermessens neben eigenen Interessen auch berechtigte Interessen des Arbeitnehmers, wie familiäre Belange, angemessen zu berücksichtigen sind. Maßgeblich ist insoweit der Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts. Erfordert die Verteilung der Arbeitszeit eine personelle Auswahlentscheidung des Arbeitgebers zwischen mehreren Arbeitnehmern, so sind dabei die Grundsätze zur sozialen Auswahl im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung nicht anzuwenden.

Praxishinweise: (1) Die Klägerin war bei der Beklagten auf ihren Wunsch hin nach Geburt ihres ersten Kindes als Altenpflegerin ausschließlich im Nachtdienst beschäftigt. Diesen leistete sie über rd. 20 Monate hinweg im 7-Tage-Rhythmus: Nach einem Arbeitseinsatz in sieben aufeinanderfolgenden Nächten hatte sie weitere sieben Nächte frei. Ihr ebenfalls im pflegerischen Bereich beschäftigter Ehemann verrichtete Tagdienst und nachts im Wechsel mit seinem Arbeitgeber Rufbereitschaft – ebenfalls ...

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