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StuB Nr. 11 vom Seite 514

Bereicherung der Insolvenzmasse nach Unzulänglichkeitsanzeige

Wird durch eine irrtümliche Überweisung die Insolvenzmasse nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit ungerechtfertigt bereichert, so ist der Rückzahlungsanspruch des Bereicherungsgläubigers nicht als Altmasseverbindlichkeit anzusehen. Dem Rückzahlungsanspruch des Gläubigers kann der Insolvenzverwalter jedenfalls dann keine erneute Masseunzulänglichkeitsanzeige entgegensetzen, wenn die Bereicherungsforderung die einzige nach der ersten Unzulänglichkeitsanzeige begründete Masseverbindlichkeit ist (§§ 55, 208, 209 InsO; OLG Rostock, Urteil vom  - 3 U 164/04 [nrkr.], ZIP 2005 S. 360).

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