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Entgeltansprüche bei Altersteilzeit als Insolvenz- oder Masseforderung
Wird Altersteilzeitarbeit im Blockmodell geleistet, sind die in der Arbeitsphase für die Zeit vor der Insolvenzeröffnung erarbeiteten Ansprüche Insolvenzforderungen, die für die Zeit danach erarbeiteten Ansprüche sind dagegen Masseforderungen. Zahlungen, die der Arbeitgeber während der Freistellungsphase „spiegelbildlich” zu dem Teil der Arbeitsphase zu leisten hat, für den Masseforderungen entstanden sind, sind ebenfalls Masseforderungen. Die Masseforderungen umfassen sowohl das fortzuzahlende hälftige Arbeitsentgelt als auch den Aufstockungsbetrag ([vgl. auch 10 AZR 600, 601, 602, 603/03 = StuB 2005 S. 332] §§ 55 Abs. 1 Nr. 2, 108 InsO; §§ 1 ff. ATG; , ZIP 2005 S. 457).